Schadstoffsanierung
Altlastensanierung
Gefahrstoffsanierung nach TRGS 519 und TRGS 521
Häufig sind ältere Bauwerke und Gebäude betroffen, die durch Schadstoffe wie Asbest oder künstliche Mineralfasern, auch KMF genannt, belastet sind. Diese wurden oftmals aus Unwissenheit verbaut.
Mit unserer zertifizierten Gefahrstoffsanierung nach TRGS 519 und TRGS 521 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) beseitigen wir fachgerecht und sorgfältig Schadstoffe und belastete Materialien aus sanierungsbedürftigen Gebäuden.
Ablauf
1. Erstberatung & Vor-Ort-Termin
2. Fachgerechte Probenahme
3. Laboranalyse & Auswertung
Die Proben werden in einem akkreditierten Fachlabor untersucht. Sie erhalten ein rechtssicheres Gutachten und klare Handlungsempfehlungen.
4. Angebot
Auf Basis des Gutachtens erstellen wir Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
5. Auftrag & Vorbereitung
Nach der Auftragserteilung bereiten wir die Baustelle durch staubdichte Abschottungen professionell vor.
6. Freimessung / Reinigung
Nach dem Ausbau wird der Raum intensiv gereinigt (Spezial-Staubsauger). Ein unabhängiger Gutachter führt eine Luftmessung (Freimessung) durch. Erst wenn das Labor bestätigt, dass die Luft komplett faserfrei ist, darf die Abschottung abgebaut und der Raum wieder betreten werden.
7. Fachgerechte Entsorgung
Der Asbestabfall wird noch im Sanierungsbereich in reißfeste, gekennzeichnete Spezialbehälter (Big Bags) doppelt verpackt. Die kontaminierten Materialien werden über eine zugelassene Deponie entsorgt.
8. Rechtssichere Dokumentation
Sie erhalten den sogenannten Entsorgungsnachweis (Begleitschein) von der Deponie. Zusammen mit dem Analysebericht, dem Sanierungsplan und dem Protokoll der Freimessung bildet dies Ihre lückenlose, rechtssichere Dokumentation.
Früher war das Material leider allgegenwärtig. Weil Asbest so günstig und vielseitig war, wurde es im Hochbau an fast jeder Ecke eingesetzt. Seit 1993 ist die Verwendung in Deutschland zum Glück strengstens verboten. Für Besitzer älterer Immobilien bedeutet das jedoch: Wer heute saniert, umbaut oder abreißt, muss verdammt aufpassen. Bei solchen Arbeiten ist höchste Vorsicht geboten, um Gefahren für die Gesundheit konsequent zu umgehen.
Genau hier kommen wir als zertifizierter Fachbetrieb ins Spiel. Wir übernehmen die Asbestsanierung für Sie und arbeiten dabei streng nach den gesetzlichen Vorgaben der TRGS 519, also den Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Unser erfahrenes Team garantiert Ihnen eine lückenlose und sichere Schadstoffbeseitigung. Wir kümmeren uns darum, dass alle asbesthaltigen Materialien vollständig verschwinden, und sorgen für eine fachgerechte sowie schnelle Entsorgung.
Folgende Bereiche entfernen wir:
Hartasbest
- Asbestzement / Weichzement
- Fassadenplatten ( Eternit)
- Welldachplatten
- Balkonverkleidungen
- Außenputze
- Helle Spachtelmassen
- Sanitär-Trennwände
- Fensterbänke
- Helle Dachplatten
- Rohre
Weichasbest
- Brandschutzbeschichtungen
- Asbesthaltige Leichtbauplatten
- Isolierungen
- Stopfwolle und Matten
- Spritzasbest
- Silikone
- Dichtungen
- Gummi
- Kleber
ASBESTSANIERUNG NACH TRGS 519
Warum man kein Risiko eingehen sollte
Asbest ist extrem gefährlich. Genauer gesagt handelt es sich dabei um natürliche Minerale, die als stark krebserregend eingestuft sind. Wenn man diese mikroskopisch kleinen Fasern einatmet, setzen sie sich in der Lunge fest. Das tückische daran ist, dass man es gar nicht merkt, aber mit der Zeit können diese Fasern zu schweren Krankheiten wie Lungenkrebs führen.


Da die gesundheitlichen Risiken sehr hoch sind, gibt es die TRGS 521. Diese Technischen Regeln für Gefahrstoffe schreiben ganz genau vor, wie man mit KMF der Kategorien 2 und 3 umgehen muss. Da geht es um strenge technische, organisatorische und auch personelle Schutzmaßnahmen, die man bei der Arbeit unbedingt einhalten muss. Und das gilt natürlich genauso für die Beseitigung danach. Abfälle aus der gefährlichen Kategorie 2 sind laut dem europäischen Abfallverzeichnis und dem LAGA-Merkblatt offiziell gefährlicher Abfall.
Wir kümmern uns für Sie um die fachgerechte KMF-Sanierung und die sichere Entsorgung – komplett nach den strengen Regeln der TRGS 521.
KMF-Schadstoff-Sanierung nach TRGS 521:
Sicherer Umgang mit künstlichen Mineralfasern
Hinter der Abkürzung KMF verbergen sich künstliche Mineralfasern. Das klingt im ersten Moment ziemlich technisch, aber im Grunde genommen betrifft das ganz alltägliche Materialien wie Glaswolle, Steinwolle oder Schlackenwolle. Man kennt diese Stoffe ja eigentlich aus fast jedem Haus. Sie wurden jahrzehntelang überall zur Dämmung eingesetzt – egal ob als Wärme- oder Schalldämmung in Decken, Wänden, Fußböden oder eben ganz klassisch zum Isolieren von Fensterfugen.
Das große Problem: Beim Bearbeiten fliegen mikroskopisch kleine Fasern durch die Luft. Wenn man diese Fasern einatmet, setzen sie sich in der Lunge fest und können dort auf lange Sicht zu schweren Krebserkrankungen führen.
Um dieses Krebsrisiko irgendwie greifbar zu machen, gibt es den sogenannten Kanzerogenitätsindex, also den KI-Index. Der teilt diese KMF-Stoffe im Grunde in drei Kategorien ein, je nachdem, wie gefährlich sie sind:
- Kategorie 2 (krebserzeugend): Das sind Fasern mit einem Index von 30 oder weniger. Wichtig zu wissen: Wenn man gar keine Angaben zur krebserzeugenden Wirkung hat, stuft man sie sicherheitshalber automatisch in diese gefährliche Kategorie 2 ein.
- Kategorie 3 (Verdacht auf krebserzeugende Wirkung): Hier liegt der Index zwischen 30 und 40.
- Keine Einstufung: Alles ab einem Index von 40 gilt als sicher und nicht krebserzeugend.
Einzugsgebiet
Von unserem Standort aus betreuen wir Kunden in der gesamten Region Kassel und Göttingen und sind in zahlreichen umliegenden Städten und Gemeinden tätig.
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